Rufen Sie mich gerne an oder schreiben Sie mir.
Wir vereinbaren dann einen Termin zum kostenlosen, unverbindlichen Kennenlerngespräch (ca. 30 Minuten). In diesem Gespräch steht das gegenseitige Kennenlernen im Fokus. Sie schildern Ihr Anliegen und wir sprechen über Ihre Wünsche und Ziele. Wir überlegen gemeinsam, welche Form der Unterstützung durch mich für Sie hilfreich ist und welche Kosten dafür anfallen. Nach diesem Gespräch, entweder direkt danach oder nach einer Bedenkzeit, entscheiden Sie, ob Sie eine weitere Zusammenarbeit wünschen.
Das Honorar für eine Sitzung beträgt 70 €. Für die erste Sitzung planen Sie bitte 90 Minuten ein, für jede weitere 60 Minuten. Ab der zweiten Sitzung sind auch telefonische Sitzungen möglich (Honorar 50 €). Bis zu 10 km berechne ich meine Anfahrt nicht extra. Darüber hinaus berechne ich 5 €.
Für praktische Unterstützung und Begleitung vereinbaren wir ein individuelles Honorar, je nach Situation und Aufwand.
In der ersten Sitzung schildern Sie ausführlich Ihre aktuelle Lebenssituation, Ihre Probleme und Beschwerden und wie es dazu gekommen ist. Wir erörtern Ihre medizinische Vorgeschichte und Ihre Lebensumstände, so dass ich mir ein umfassendes Bild machen kann. Auf dieser Grundlage besprechen wir das weitere Vorgehen.
Ich sichere Ihnen vom ersten Kontakt an absolute Vertraulichkeit zu. Ich unterliege der Schweigepflicht.
Als Heilpraktikerin für Psychotherapie ist es mir nicht möglich, mit den gesetzlichen Kassen abzurechnen. Daher bitte ich um Ausgleich meines Honorars jeweils am Ende der Sitzung.
Die private Begleichung des Honorars hat einige Vorteile für Sie:
- schnelle Hilfe, keine langen Wartezeiten, Termine nach Bedarf
- keine Vorgaben der Krankenkasse: flexible Gestaltung bezüglich der Stundenzahl, Dauer einer Sitzung, Therapiemethoden, Hausbesuche.
- Sie benötigen keine Überweisung vom Hausarzt, somit erfährt auch keine Versicherung von der Beratung oder Psychotherapie (günstig bei Krankenkassenwechsel oder Abschluss einer Zusatzversicherung)
- absolute Vertraulichkeit gegenüber jeglichen Institutionen und Behörden
- Sie können Therapiekosten, die Sie privat zahlen, unter Umständen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend machen.(§ 33 EstG)
Einige private und auch gesetzliche Versicherungen erstatten eine Behandlung bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie unter gewissen Umständen anteilig. Sie sollten dies im Vorfeld mit Ihrer Krankenkasse oder Zusatzversicherung besprechen.